Temporäre Betonschrauben mit Zulassung: Was der Fachhandel wissen muss

Wer auf der Baustelle Gerüste, Schalungen oder Absturzsicherungen befestigt, braucht mehr als eine handelsübliche Schraube. Temporäre Befestigungen in Beton stellen besondere Anforderungen: Sie müssen sicher halten, hohe Lasten aufnehmen und sich anschließend rückstandsfrei lösen lassen. Genau hier kommen temporäre Betonschrauben mit Zulassung ins Spiel.
Dieser Artikel erklärt, was hinter dem Begriff steckt, wie Zulassungen für Betonschrauben funktionieren und welche technischen Anforderungen wiederlösbare Schraubenverbindungen erfüllen müssen. Außerdem zeigen wir, welche Fehler bei der Produktauswahl häufig passieren und wie eine zulassungskonforme Beratung im Fachhandel aussieht.
Was sind temporäre Betonschrauben und wann kommen sie zum Einsatz?
Temporäre Betonschrauben sind selbstschneidende Metallschrauben, die sich ihr Gewinde direkt in den Betonuntergrund einschneiden, ohne dass ein separater Kunststoffdübel benötigt wird. Sie sind so konstruiert, dass sie nach Abschluss der Baumaßnahme vollständig und rückstandsfrei demontiert werden können.
Der entscheidende Unterschied zu dauerhaften Befestigungen liegt nicht in der Schraube selbst, sondern in ihrer Verwendungsart und der dazugehörigen Zulassung. Eine temporäre Betonschraube ist für den wiederholten Ein- und Ausbau ausgelegt und darf in bestimmten Fällen sogar in frischem Beton eingesetzt werden, also in Beton, der noch nicht seine volle Druckfestigkeit erreicht hat.
Typische Einsatzbereiche auf der Baustelle umfassen:
- Befestigung von Absturzsicherungen und Geländern
- Verankerung von Gerüsten und Schalungsstützen
- Montage von Schalungen und Kernbohrgeräten
- Baustellensicherung im Innen- und Außenbereich
Für all diese Anwendungen gilt: Die Schraube muss für den jeweiligen Einsatz zugelassen sein. Eine Standardbetonschraube, die für dauerhafte Befestigungen konzipiert ist, erfüllt diese Anforderungen in der Regel nicht.
Wie Zulassungen für Betonschrauben funktionieren
Zulassungen für Betonschrauben sind geregelte Nachweise, die belegen, dass ein Produkt definierte Leistungsmerkmale unter festgelegten Bedingungen zuverlässig erfüllt. Für den europäischen Markt sind zwei Zulassungsarten besonders relevant.
Europäische Technische Bewertung (ETA)
Die Europäische Technische Bewertung, kurz ETA, ist ein freiwilliges Zulassungsdokument für Bauprodukte, die nicht vollständig durch harmonisierte Normen abgedeckt sind. Sie wird von einer zugelassenen Technischen Bewertungsstelle ausgestellt und bescheinigt die Leistungsfähigkeit eines Produkts auf Basis definierter Prüfverfahren. Für Betonschrauben mit ETA-Zulassung bedeutet das: Die angegebenen Lastwerte, Einbautiefen und Anwendungsbedingungen sind geprüft und dokumentiert.
Wichtig zu verstehen ist, dass eine ETA kein allgemeines Gütesiegel ist, sondern immer produktspezifisch und anwendungsbezogen ausgestellt wird. Sie gilt nur für das geprüfte Produkt unter den beschriebenen Bedingungen.
Allgemeine Bauartgenehmigung (aBG)
Neben der ETA gibt es in Deutschland die Allgemeine Bauartgenehmigung, die vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) erteilt wird. Sie regelt Anwendungen, die über den Geltungsbereich harmonisierter europäischer Normen hinausgehen, zum Beispiel die Verankerung von Baustelleneinrichtungen in frischem Beton. Für temporäre Betonschrauben ist diese Zulassung besonders relevant, weil sie den Einsatz unter baupraktischen Sonderbedingungen legitimiert.
Für Fachhandel und Anwender gilt: Nur Produkte mit einer entsprechenden ETA oder aBG dürfen für sicherheitsrelevante temporäre Befestigungen eingesetzt werden. Das Fehlen einer Zulassung ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Haftungsrisiko.
Technische Anforderungen an wiederlösbare Schraubenverbindungen
Eine Betonschraube, die temporär eingesetzt werden soll, muss technisch andere Eigenschaften mitbringen als eine dauerhaft verankerte Schraube. Das betrifft sowohl das Gewinde als auch das Material und die Montageanforderungen.
Folgende technische Merkmale sind für wiederlösbare Schraubenverbindungen entscheidend:
- Gewindegeometrie: Das Gewinde muss so gestaltet sein, dass es beim Eindrehen sauber in den Beton schneidet und beim Herausdrehen das Bohrloch nicht beschädigt. Nur so ist eine rückstandsfreie Demontage möglich.
- Mindestdruckfestigkeit des Untergrunds: Temporäre Betonschrauben mit Zulassung für frischen Beton können bereits ab einer Betondruckfestigkeit von 10 N/mm² eingesetzt werden. Das ist deutlich niedriger als bei dauerhaften Befestigungen.
- Lastaufnahme: Trotz temporärer Verwendung müssen die Schrauben hohe Lasten aufnehmen können, sowohl im gerissenen als auch im ungerissenen Beton.
- Korrosionsschutz: Da temporäre Befestigungen häufig im Außenbereich eingesetzt werden, ist eine ausreichende Oberflächenbeschichtung, zum Beispiel Verzinkung oder Zinklamellenbeschichtung, erforderlich.
- Montageablauf: Die korrekte Montage umfasst vier Schritte: Bohrloch erstellen, Bohrloch gründlich ausblasen, Schraube eindrehen und sicherstellen, dass der Schraubenkopf vollständig auf dem Anbauteil aufliegt.
Besondere Ausführungen wie Schrauben mit einem 15-mm-Schalungsankergewinde ermöglichen zusätzlich die Verwendung handelsüblicher Ankermuttern, was den Einsatz im Schalungsbau und bei der Maschinenbefestigung erheblich vereinfacht.
Häufige Fehler bei der Auswahl temporärer Befestigungen
In der Praxis entstehen viele Probleme nicht durch mangelhafte Produkte, sondern durch falsche Produktauswahl. Wer die folgenden Fehler kennt, kann sie gezielt vermeiden.
Fehler 1: Dauerhafte Betonschrauben für temporäre Anwendungen verwenden
Der häufigste Fehler ist der Einsatz einer Standardbetonschraube, die für dauerhafte Befestigungen zugelassen ist, in einer temporären Anwendung. Das Problem: Diese Schrauben sind nicht für die Demontage optimiert. Sie lassen sich zwar oft herausdrehen, aber das Bohrloch kann dabei beschädigt werden, und die Schraube selbst ist nach dem Ausbau häufig nicht mehr verwendbar.
Fehler 2: Einsatz ohne passende Zulassung
Besonders kritisch ist der Einsatz von Betonschrauben in frischem Beton ohne eine spezifische Zulassung für diesen Anwendungsfall. Frischer Beton hat andere mechanische Eigenschaften als ausgehärteter Beton, und nicht jede Schraube ist für diese Bedingungen ausgelegt. Ohne entsprechende aBG oder ETA fehlt der Nachweis, dass das Produkt unter diesen Bedingungen sicher funktioniert.
Fehler 3: Falsche Einbautiefe oder fehlerhafter Montageablauf
Auch bei zugelassenen Produkten führt ein fehlerhafter Montageablauf zu Problemen. Wird das Bohrloch nicht ausreichend ausgeblasen, kann Bohrstaub die Gewindeverbindung schwächen. Liegt der Schraubenkopf nicht vollständig auf dem Anbauteil auf, ist die Lastübertragung nicht gewährleistet. Beide Fehler sind vermeidbar, wenn der vorgeschriebene Montageablauf konsequent eingehalten wird.
Zulassungskonforme Produktberatung im Fachhandel
Für den Fachhandel ist die Beratung zu temporären Betonschrauben mit Zulassung eine Aufgabe, die technisches Verständnis und Produktkenntnis erfordert. Kunden fragen selten nach einer bestimmten Zulassungsnummer, sondern nach einer Lösung für ein konkretes Problem: „Ich muss ein Gerüst in frischem Beton verankern“ oder „Wir brauchen eine Absturzsicherung, die wir nach Abschluss der Arbeiten wieder entfernen können.“
Eine gute Beratung beginnt mit den richtigen Fragen:
- In welchem Untergrund soll befestigt werden, und welche Druckfestigkeit hat der Beton zum Zeitpunkt der Montage?
- Welche Lasten müssen aufgenommen werden, und in welche Richtung wirken sie?
- Wie oft soll die Schraube ein- und ausgebaut werden?
- Wird die Befestigung im Innen- oder Außenbereich eingesetzt?
- Gibt es besondere Anforderungen, zum Beispiel ein Schalungsankergewinde für Ankermuttern?
Auf Basis dieser Informationen lässt sich das passende Produkt mit der richtigen Zulassung empfehlen. Für Ausschreibungen und Dokumentationspflichten ist es außerdem wichtig, dem Kunden die relevanten Zulassungsdokumente, also ETA-Nummer oder aBG-Nummer, mitzugeben. Diese Nachweise sind auf Baustellen mit sicherheitsrelevanten Befestigungen keine Kür, sondern Pflicht.
EU-Taxonomiefähigkeit ist ein weiteres Argument, das in der Beratung zunehmend relevant wird. Produkte, die sich rückstandsfrei demontieren und wiederverwenden lassen, unterstützen zirkuläre Bauweisen und reduzieren den Entsorgungsaufwand. Das ist nicht nur ein ökologisches Argument, sondern auch ein wirtschaftliches.
Temporäre Befestigungen mit TOGE: Zulassung, Technik und Beratung aus einer Hand
Wir bei TOGE entwickeln und fertigen Betonschrauben, die speziell für die Anforderungen temporärer Befestigungen auf der Baustelle ausgelegt sind. Unser Sortiment umfasst Produkte mit den relevanten Zulassungen für den Einsatz in frischem und ausgehärtetem Beton, darunter den TSM Schalungsanker, eine Betonschraube mit 15-mm-Schalungsankergewinde, die für die Verankerung von Baustelleneinrichtungen in frischem Beton zugelassen ist.
Was unsere Produkte für temporäre Befestigungen auszeichnet:
- Spezifische Zulassungen: ETA-15/0514 und Allgemeine Bauartgenehmigung Z-21.8-2115 für den Einsatz in frischem Beton ab 10 N/mm² Druckfestigkeit
- Vollständige Demontierbarkeit: Rückstandsfreie Entfernung ohne Beschädigung des Untergrunds, Schraube nach Ausbau wiederverwendbar
- EU-Taxonomiefähigkeit: Unterstützung zirkulärer Bauweisen durch wirtschaftliche Materialtrennung und reduzierten Entsorgungsaufwand
- Hohe Lastaufnahme: Geeignet für gerissenen und ungerissenen Beton, auch im Außenbereich
- Optimiertes Gewinde: Schneller und sicherer Einschraubvorgang durch geprüfte Gewindegeometrie
- Vollständige Dokumentation: Alle Zulassungsunterlagen für Ausschreibungen und Nachweispflichten verfügbar
Wenn Sie Fragen zur richtigen Produktauswahl für Ihre spezifische Anwendung haben oder Unterstützung bei der technischen Dokumentation benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Nehmen Sie einfach Kontakt auf.