Was passiert mit dem Bohrloch nach dem Rückbau einer temporären Befestigung?
Nach dem Rückbau einer temporären Befestigung verbleibt in der Regel ein offenes Bohrloch im Beton. Ob dieses Loch zwingend verschlossen werden muss, hängt vom Bauteil, der geplanten Folgenutzung und den Anforderungen an Brandschutz oder Dichtigkeit ab. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Fragen rund um das Thema Bohrloch nach Rückbau.
Muss ein Bohrloch nach dem Rückbau zwingend verschlossen werden?
Ein offenes Bohrloch im Beton muss nicht in jedem Fall verschlossen werden. In tragenden Betonbauteilen ohne besondere Anforderungen an Brandschutz, Dichtigkeit oder Optik ist ein einzelnes Bohrloch mit typischen Durchmessern von 6 bis 16 mm strukturell in der Regel unproblematisch. Die Entscheidung hängt vom Bauteil und seiner Funktion ab.
Dennoch gibt es Situationen, in denen ein Verschluss sinnvoll oder sogar vorgeschrieben ist. Dazu zählen Bauteile mit Anforderungen an Feuerwiderstand, Wasserdichtigkeit oder Schallschutz sowie Bereiche, in denen Feuchtigkeit eindringen und Bewehrung korrodieren könnte. Auch ästhetische Anforderungen in Sichtbetonbereichen können einen Verschluss erfordern. Wer auf der sicheren Seite sein will, klärt die Anforderungen vor dem Rückbau mit dem Planer oder Bauleiter ab.
Wie verändert sich die Tragfähigkeit des Betons durch ein offenes Bohrloch?
Ein einzelnes Bohrloch mit handelsüblichem Durchmesser verändert die Tragfähigkeit eines massiven Betonbauteils in der Praxis kaum messbar. Beton ist ein Massivbaustoff, und ein kleines Bohrloch stellt im Verhältnis zum Gesamtquerschnitt einen vernachlässigbaren Materialverlust dar. Kritisch wird es erst bei einer Häufung von Bohrlöchern oder bei sehr schlanken Bauteilen.
Relevanter als das Bohrloch selbst ist die Lage zur Bewehrung. Liegt das Bohrloch in unmittelbarer Nähe eines Bewehrungsstabs und bleibt dauerhaft offen, kann eindringende Feuchtigkeit langfristig zur Korrosion führen. Das schwächt nicht das Bohrloch, sondern den Bewehrungsstahl. In feuchten oder im Freien liegenden Bauteilen sollte ein offenes Bohrloch daher verschlossen werden, um den Korrosionsschutz zu erhalten.
Bei einer Häufung von Bohrlöchern auf engem Raum, etwa nach intensiver Schalungsnutzung, empfiehlt es sich, einen Tragwerksplaner hinzuzuziehen, der die Auswirkungen auf den Querschnitt bewertet.
Welche Methoden gibt es, um ein Bohrloch fachgerecht zu verschließen?
Für das Verschließen eines Bohrlochs im Beton stehen je nach Anforderung verschiedene Methoden zur Verfügung. Die Wahl des richtigen Verfahrens richtet sich nach dem Bauteil, der geforderten Funktion des Verschlusses und den Umgebungsbedingungen.
Zementmörtel oder Reparaturmörtel
Die gängigste Methode ist das Verfüllen mit einem geeigneten Zementmörtel oder einem mineralischen Reparaturmörtel. Das Bohrloch wird zunächst von losem Staub und Bohrmehl befreit, dann mit dem Mörtel vollständig verfüllt und bündig abgezogen. Diese Methode eignet sich für die meisten Standardfälle und ist kostengünstig. Bei Sichtbeton sollte ein farblich angepasster Mörtel verwendet werden.
Injektionsmörtel oder Kunstharz
Für Bohrlöcher in Bauteilen mit erhöhten Anforderungen an Dichtigkeit oder Haftung kommen Injektionsmörtel auf Epoxid- oder Vinylesterbasis in Frage. Diese Materialien füllen das Bohrloch vollständig aus, haften gut am Beton und sind nach dem Aushärten druck- und feuchtigkeitsbeständig. Sie sind aufwendiger in der Verarbeitung, bieten aber eine dauerhaftere Lösung in anspruchsvollen Umgebungen.
Brandschutzspachtel oder -mörtel
Liegt das Bohrloch in einem Bauteil mit Anforderungen an den Feuerwiderstand, muss ein zugelassenes Brandschutzmaterial verwendet werden. Handelsüblicher Zementmörtel reicht hier nicht aus. Mehr dazu im Abschnitt zu Brandschutz- und Dichtigkeitsbauteilen.
Kann dasselbe Bohrloch für eine neue Befestigung wiederverwendet werden?
Ja, ein bestehendes Bohrloch kann grundsätzlich für eine neue Befestigung wiederverwendet werden, wenn der Durchmesser und die Tiefe zur neuen Schraube passen und das Bohrloch keine Beschädigungen aufweist. Bei Betonschrauben, die sich ihr Gewinde direkt in den Untergrund schneiden, ist jedoch Vorsicht geboten.
Betonschrauben wie die TOGE TSM-Produktfamilie schneiden beim Eindrehen ein Gewinde in den Beton. Wird dieselbe Schraube erneut in dasselbe Bohrloch eingedreht, greift das Gewinde in die bereits vorhandenen Gewindegänge und kann die ursprüngliche Tragfähigkeit in der Regel wiederherstellen. Wird jedoch eine andere Schraube mit abweichendem Gewindeprofil verwendet, passen die Gewindegänge nicht mehr zusammen, und die Tragfähigkeit ist nicht mehr gewährleistet.
Grundsätzlich gilt: Ein Bohrloch, das für eine neue Befestigung genutzt werden soll, muss sauber und unbeschädigt sein. Ausgebrochene Ränder oder ein aufgeweitetes Bohrloch schließen eine Wiederverwendung aus. Im Zweifelsfall ist ein neues Bohrloch mit ausreichendem Abstand zum alten die sicherere Wahl.
Was gilt bei Bohrlöchern in Brandschutz- oder Dichtigkeitsbauteilen?
Bei Bohrlöchern in Bauteilen mit Anforderungen an den Feuerwiderstand oder die Wasserdichtigkeit gelten besondere Regeln. Ein offenes oder mit handelsüblichem Mörtel verschlossenes Bohrloch kann die Funktion dieser Bauteile beeinträchtigen und ist in solchen Fällen nicht zulässig.
Brandschutzbauteile
Wände, Decken oder Trennbauteile mit einer definierten Feuerwiderstandsklasse dürfen durch Bohrlöcher nicht in ihrer Schutzfunktion geschwächt werden. Das Bohrloch muss mit einem zugelassenen Brandschutzmaterial verschlossen werden, das die geforderte Feuerwiderstandsdauer des Bauteils wiederherstellt. Welches Produkt geeignet ist, ergibt sich aus der jeweiligen Zulassung des Brandschutzsystems. Die Ausführung sollte durch eine fachkundige Person erfolgen und dokumentiert werden.
Wasserundurchlässige Bauteile
Bei Bauteilen aus wasserundurchlässigem Beton, etwa in Kellerwänden oder Tiefgaragen, muss das Bohrloch so verschlossen werden, dass die Dichtigkeit des Bauteils erhalten bleibt. Hierfür werden in der Regel quellfähige Dichtmörtel oder Injektionssysteme eingesetzt, die das Bohrloch druckwasserdicht verschließen. Ein einfacher Zementmörtel ist für diese Anforderung nicht ausreichend.
In beiden Fällen gilt: Die Anforderungen an den Verschluss ergeben sich aus der Funktion des Bauteils, nicht aus dem Bohrloch selbst. Wer unsicher ist, sollte die Ausführung mit dem zuständigen Planer abstimmen.
Temporäre Befestigung und Rückbau mit TOGE
Wir bei TOGE entwickeln Befestigungslösungen, die von Anfang an auf den gesamten Lebenszyklus einer Befestigung ausgelegt sind, einschließlich des Rückbaus. Für temporäre Befestigungen auf der Baustelle bieten wir speziell zugelassene Produkte, die sich rückstandsfrei entfernen lassen und das Bohrloch in einem Zustand hinterlassen, der eine Weiterverwendung oder einen einfachen Verschluss ermöglicht.
- Unser TSM Schalungsanker ist eine Betonschraube mit 15-mm-Schalungsankergewinde, zugelassen für die Verankerung von Baustelleneinrichtungen und vollständig demontierbar sowie wiederverwendbar.
- Unsere Betonschrauben für temporäre Befestigung und Baustellensicherung sind EU-taxonomiefähig und ermöglichen eine rückstandsfreie Entfernung, die den Entsorgungsaufwand reduziert.
- Beide Produkte sind durch die Europäisch Technische Bewertung ETA-15/0514 sowie die Allgemeine Bauartgenehmigung Z-21.8-2115 zugelassen.
- Die Schrauben sind für gerissenen und ungerissenen Beton ab einer Druckfestigkeit von 10 N/mm² geeignet und auch im Außenbereich einsetzbar.
- Das optimierte Gewinde ermöglicht eine schnelle Montage in vier Schritten: Bohrloch erstellen, Bohrloch ausblasen, Schraube eindrehen, Sitz prüfen.
Wenn Sie Fragen zur richtigen Produktwahl für Ihre temporäre Befestigung haben oder wissen möchten, welche Lösung für Ihr Bauteil geeignet ist, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Nehmen Sie einfach Kontakt auf.