Was sagt eine ETA-Zulassung aus – und woran erkenne ich sie?

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Eine ETA-Zulassung (Europäische Technische Bewertung) ist ein offizielles Dokument, das belegt, dass ein Bauprodukt die wesentlichen Anforderungen der europäischen Bauproduktenverordnung erfüllt und für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet ist. Sie wird von einer akkreditierten Technischen Bewertungsstelle ausgestellt und ist in allen EU-Mitgliedstaaten anerkannt. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Fragen rund um ETA-Zulassungen für Befestigungsmittel.

Welche Informationen enthält eine ETA-Zulassung konkret?

Eine Europäische Technische Bewertung enthält alle technisch relevanten Angaben, die Sie benötigen, um ein Befestigungsmittel sicher und normkonform einzusetzen: den genauen Anwendungsbereich, die geprüften Untergründe, die zulässigen Lastgrößen sowie die Einbaubedingungen. Damit ist die ETA das zentrale Referenzdokument für Planung, Ausführung und Ausschreibung.

Im Einzelnen umfasst eine ETA typischerweise folgende Inhalte:

  • Produktbeschreibung: Abmessungen, Materialien, Oberflächenbehandlung und Varianten des Befestigungsmittels
  • Verwendungszweck: Für welche Anwendungen das Produkt zugelassen ist, zum Beispiel Einzelbefestigung oder Mehrfachbefestigung
  • Geprüfte Untergründe: Beton, Mauerwerk, Porenbeton oder andere Baustoffe, jeweils mit Festigkeitsklassen
  • Charakteristische Tragfähigkeiten: Zug- und Querlastwerte unter definierten Bedingungen
  • Einbauanforderungen: Mindestabstände, Randabstände, Einbautiefen und Vorbohrmaße
  • Leistungsbeständigkeit: Angaben zur Dauerhaftigkeit, Korrosionsbeständigkeit und Eignung für verschiedene Umgebungsbedingungen

Für Bauleiter und technische Projektverantwortliche ist besonders wichtig: Die ETA ersetzt keine statische Berechnung, liefert aber die Eingangswerte, die ein Tragwerksplaner für den Nachweis benötigt. Ohne diese Kennwerte ist eine normkonforme Bemessung nicht möglich.

Woran erkenne ich, ob ein Produkt eine gültige ETA hat?

Ein Produkt mit gültiger ETA trägt die CE-Kennzeichnung zusammen mit der ETA-Nummer, zum Beispiel in der Form ETA-15/0514. Diese Nummer ist eindeutig und öffentlich nachprüfbar. Zusätzlich muss der Hersteller eine Leistungserklärung (Declaration of Performance) bereitstellen, die die wesentlichen Leistungsmerkmale des Produkts dokumentiert.

Konkret erkennen Sie eine gültige ETA an folgenden Merkmalen:

  • Die CE-Kennzeichnung auf der Verpackung oder dem Produkt selbst
  • Eine ETA-Nummer im Format ETA-XX/XXXX, die auf der Verpackung, im Datenblatt oder in der Leistungserklärung angegeben ist
  • Eine Leistungserklärung des Herstellers, die die deklarierten Leistungsmerkmale auflistet
  • Die Angabe der ausstellenden Technischen Bewertungsstelle (zum Beispiel DIBt in Deutschland)

Die ETA-Dokumente selbst sind öffentlich zugänglich. Sie können jede ETA-Nummer über die EOTA-Datenbank (European Organisation for Technical Assessment) online abrufen und die Gültigkeit sowie den genauen Inhalt prüfen. Das ist besonders dann sinnvoll, wenn Sie für eine Ausschreibung den Nachweis erbringen müssen, dass das eingesetzte Befestigungsmittel tatsächlich für den vorgesehenen Untergrund und die geforderte Last zugelassen ist.

Was ist der Unterschied zwischen ETA und DIN-Norm?

Eine DIN-Norm legt allgemeine technische Anforderungen und Prüfverfahren für eine Produktkategorie fest, während eine ETA die tatsächlich gemessenen Leistungseigenschaften eines konkreten Produkts dokumentiert. Die Norm definiert den Rahmen, die ETA füllt ihn mit produktspezifischen Werten.

Der Unterschied lässt sich an einem praktischen Beispiel verdeutlichen: Eine DIN-Norm für Befestigungsmittel beschreibt, wie ein Produkt geprüft werden muss und welche Mindestanforderungen es erfüllen soll. Die ETA hingegen zeigt, welche konkreten Tragfähigkeiten ein bestimmtes Produkt unter definierten Bedingungen tatsächlich erreicht hat. Für die Bemessung auf der Baustelle brauchen Sie die ETA, nicht die Norm allein.

Wichtig zu verstehen: Beide Dokumente ergänzen sich. Die ETA verweist auf die zugrunde liegenden Europäischen Bewertungsdokumente (EAD), die ihrerseits auf harmonisierten Prüfnormen basieren. Für Ausschreibungen und Nachweise auf der Baustelle ist die ETA das entscheidende Dokument, weil sie produktspezifisch und rechtlich verbindlich ist.

Für welche Untergründe und Lastfälle gilt eine ETA?

Eine ETA gilt immer nur für die Untergründe und Lastfälle, die im Rahmen der Zulassung tatsächlich geprüft wurden. Typische Untergründe sind gerissener und ungerissener Beton verschiedener Festigkeitsklassen, Mauerwerk oder Porenbeton. Die zulässigen Lastfälle umfassen Zug-, Quer- und kombinierte Lasten unter statischen und gegebenenfalls dynamischen Bedingungen.

Für Betonschrauben sind folgende Aspekte besonders relevant:

  • Betonfestigkeitsklassen: Die ETA gibt an, für welche Klassen das Produkt zugelassen ist, zum Beispiel C20/25 bis C50/60
  • Gerissener vs. ungerissener Beton: Viele Zulassungen unterscheiden zwischen diesen beiden Zuständen, da die Tragfähigkeit im gerissenen Beton geringer ist
  • Mauerwerk: Separate ETAs oder Abschnitte innerhalb einer ETA regeln die Eignung für Mauerwerk, da hier andere Versagensmechanismen auftreten
  • Lastrichtung: Zug- und Querlasten werden getrennt bewertet, kombinierte Lasten erfordern eine Interaktionsbetrachtung

Entscheidend für die Praxis: Setzen Sie ein Befestigungsmittel in einem Untergrund oder für einen Lastfall ein, der nicht von der ETA abgedeckt ist, verlieren Sie den Nachweis der Eignung. Im Schadensfall kann das erhebliche Konsequenzen haben. Prüfen Sie daher vor jeder Anwendung, ob der konkrete Untergrund und die erwartete Last innerhalb des Geltungsbereichs der vorliegenden ETA liegen.

Muss ich bei jeder Baustelle eine ETA-Zulassung nachweisen?

Ob Sie eine ETA-Zulassung nachweisen müssen, hängt von der Art der Befestigung und den vertraglichen sowie behördlichen Anforderungen ab. Bei sicherheitsrelevanten Befestigungen, die in Ausschreibungen oder Baugenehmigungen gefordert werden, ist der Nachweis einer gültigen ETA in der Regel verpflichtend. Bei einfachen, nicht sicherheitsrelevanten Anwendungen kann die Anforderung entfallen.

Als Faustregel gilt: Sobald eine Befestigung eine tragende oder sicherheitsrelevante Funktion übernimmt, zum Beispiel bei der Befestigung von Rohrleitungen, Lüftungskanälen, Geländern oder Hochregallagern, sollten Sie immer auf Produkte mit ETA zurückgreifen. Das schützt Sie rechtlich und ermöglicht eine normkonforme Bemessung.

In der Praxis verlangen viele Auftraggeber, Generalunternehmer und Prüfingenieure den Nachweis der ETA bereits in der Angebotsphase. Halten Sie daher die ETA-Nummer, die Leistungserklärung und gegebenenfalls das Zertifikat der Leistungsbeständigkeit griffbereit. Diese Dokumente sind beim Hersteller in der Regel kostenlos erhältlich.

Wie unterscheiden sich Option 1 und Option 7 in einer ETA?

Option 1 und Option 7 beschreiben zwei verschiedene Systeme zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (AVCP-Systeme) nach der europäischen Bauproduktenverordnung. Option 1 steht für das strengste Kontrollsystem mit externer Zertifizierung durch eine notifizierte Stelle, während Option 7 die einfachste Stufe darstellt, bei der der Hersteller die Konformität selbst erklärt.

Option 1: Externe Zertifizierung

Bei Option 1 wird die Leistungsbeständigkeit des Produkts durch eine unabhängige, notifizierte Zertifizierungsstelle überwacht. Diese Stelle prüft sowohl das Produkt als auch das Qualitätsmanagementsystem des Herstellers. Das Ergebnis ist ein Zertifikat der Leistungsbeständigkeit, das der Hersteller seiner Leistungserklärung beifügen muss. Option 1 gilt für Produkte, bei denen ein Versagen schwerwiegende Folgen haben kann, also typischerweise für tragende Befestigungen in sicherheitsrelevanten Anwendungen.

Option 7: Herstellererklärung

Bei Option 7 erklärt der Hersteller die Konformität selbst auf Basis eigener Prüfungen und Produktionskontrolle. Eine externe Überwachung durch eine notifizierte Stelle ist nicht erforderlich. Diese Stufe gilt für Produkte mit geringerem Sicherheitsrisiko. Für Bauleiter und Einkäufer bedeutet das: Wenn Sie eine Befestigung für eine sicherheitsrelevante Anwendung benötigen, achten Sie darauf, dass das Produkt nach Option 1 zertifiziert ist. Das gibt Ihnen die höchste Sicherheit hinsichtlich Produktqualität und Rückverfolgbarkeit.

Wie TOGE bei ETA-Zulassungen unterstützt

Wir wissen, dass die Auswahl des richtigen Befestigungsmittels mit dem passenden Zulassungsnachweis auf der Baustelle Zeit kostet, die oft nicht vorhanden ist. Deshalb stellen wir sicher, dass unsere Produkte umfassend geprüft und dokumentiert sind.

Unsere TOGE Betonschrauben verfügen über mehrere Europäische Technische Bewertungen, die verschiedene Anwendungsszenarien abdecken:

  • ETA-15/0514 für Einzelbefestigung in Beton
  • ETA-16/0123 für Mehrfachbefestigung
  • ETA-23/0099 für Einzelbefestigung in Mauerwerk
  • Leistungserklärungen für die Varianten TSM 5 bis 6, TSM 6 bis 14 und TSM LT A4
  • Zertifikate der Leistungsbeständigkeit für alle genannten ETA-Nummern

Alle relevanten Dokumente, von der ETA über die Leistungserklärung bis zum Zertifikat der Leistungsbeständigkeit, stellen wir Ihnen auf Anfrage zur Verfügung. Wenn Sie unsicher sind, welche Zulassung für Ihre konkrete Anwendung gilt, helfen wir Ihnen gerne weiter. Nehmen Sie einfach Kontakt auf, und wir klären gemeinsam, welches Produkt und welcher Nachweis für Ihr Projekt passt.

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