Welche Bedeutung haben EPDs für die Nachhaltigkeitsbewertung von Bauprodukten?

Eine Environmental Product Declaration (EPD) ist eine unabhängig verifizierte Typ-III-Umweltdeklaration, die auf Basis einer Lebenszyklusanalyse (LCA) quantifizierte Umweltdaten zu einem Bauprodukt liefert. Sie bewertet keine Qualität und vergibt kein Nachhaltigkeitssiegel, sondern stellt transparente, vergleichbare Umweltinformationen bereit. Für Hersteller, Händler und Einkäufer in der Befestigungstechnik ist die EPD heute ein zentrales Instrument, um Nachhaltigkeitsanforderungen in Ausschreibungen, Gebäudezertifizierungen und Lieferketten zu erfüllen. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Fragen rund um Erstellung, Inhalt und praktische Anwendung von EPDs.
Wie wird eine EPD erstellt und wer darf sie ausstellen?
Eine EPD wird auf Grundlage einer Lebenszyklusanalyse (LCA) nach ISO 14040/14044 erstellt und muss von einer akkreditierten, unabhängigen Stelle verifiziert werden. Ausstellen dürfen EPDs nur anerkannte Programmbetreiber wie das Institut Bauen und Umwelt (IBU) in Deutschland oder EPD International. Die Deklaration folgt dabei zwingend den Vorgaben der EN 15804 als europäischer Kernnorm für Bauprodukte.
Der Prozess beginnt beim Hersteller: Er beauftragt ein unabhängiges Institut mit der Erstellung der Ökobilanz. Dabei werden alle relevanten Umweltwirkungen entlang des Produktlebenszyklus erfasst, von der Rohstoffgewinnung über die Produktion bis zum Lebensende des Produkts. Grundlage ist eine produktkategorienspezifische Regelung, die sogenannte Product Category Rule (PCR), die festlegt, welche Systemgrenzen und Berechnungsmethoden anzuwenden sind.
Nach Abschluss der Ökobilanz prüft ein unabhängiger Gutachter oder ein Verifikationsgremium die Daten auf Vollständigkeit, Plausibilität und Konformität mit der EN 15804. Erst nach dieser externen Verifikation darf das Dokument als EPD veröffentlicht werden. Für Händler und Distributoren bedeutet das: Eine EPD ist kein Selbstauskunftsdokument des Herstellers, sondern ein extern geprüfter Nachweis.
Welche Informationen enthält eine EPD konkret?
Eine EPD enthält quantifizierte Umweltkennwerte für definierte Lebenszyklusphasen eines Bauprodukts, darunter den Wert des globalen Erwärmungspotenzials (GWP), den Primärenergieinhalt, den Wasserverbrauch und weitere Wirkungskategorien. Alle Angaben beziehen sich auf eine deklarierte Einheit, zum Beispiel ein Kilogramm oder ein Stück des Produkts.
Die Lebenszyklusphasen werden in Modulen dargestellt:
- Module A1 bis A3: Herstellungsphase, von der Rohstoffgewinnung bis zum Werkstor
- Module A4 bis A5: Transport zur Baustelle und Einbau
- Module B1 bis B7: Nutzungsphase, zum Beispiel Wartung oder Austausch
- Module C1 bis C4: Rückbau, Transport und Entsorgung am Lebensende
- Modul D: Potenziale jenseits der Systemgrenze, etwa durch Recycling oder Energierückgewinnung
Nicht jede EPD deklariert alle Module. Welche Module enthalten sind, hängt von der jeweiligen PCR und dem Anwendungsbereich ab. Für Einkäufer und Distributoren ist es daher wichtig zu prüfen, welche Systemgrenzen eine EPD abdeckt, bevor Werte verschiedener Produkte verglichen werden.
Zusätzlich zu den Umweltkennwerten enthält eine EPD Angaben zur Produktbeschreibung, zu Anwendungsbereichen, zu Referenznutzungsdauern und zu den verwendeten Datenquellen. Sie ist damit auch ein technisches Referenzdokument, das Planern und Ausschreibenden belastbare Grundlagen liefert.
Wie werden EPDs in der Gebäudezertifizierung verwendet?
In Gebäudezertifizierungssystemen wie DGNB, LEED oder BREEAM sind EPDs die anerkannte Grundlage für die Bewertung der Umweltwirkungen von Baumaterialien. Planer und Projektsteuerer verwenden die deklarierten Werte, um die Ökobilanz eines Gebäudes zu berechnen und Nachhaltigkeitspunkte zu erzielen. Ohne EPD ist eine Berücksichtigung des Produkts in diesen Systemen in der Regel nicht möglich.
Beim DGNB-System beispielsweise fließen die Umweltkennwerte aus EPDs direkt in die Berechnung der Lebenszyklusanalyse des Gesamtgebäudes ein. Je vollständiger und aktueller die EPDs der verbauten Produkte sind, desto präziser und belastbarer ist das Ergebnis der Gebäudebewertung. Für Hersteller und Händler bedeutet das: Produkte ohne EPD werden in Projekten mit Nachhaltigkeitsanforderungen zunehmend aus der Auswahl ausgeschlossen.
Auch in öffentlichen Ausschreibungen gewinnt die EPD-Pflicht an Bedeutung. Auftraggeber verlangen zunehmend den Nachweis deklarierter Umweltwirkungen als Bestandteil der Produktdokumentation. Wer als Distributor oder Fachhändler Produkte mit gültigen EPDs im Sortiment führt, verschafft sich damit einen messbaren Wettbewerbsvorteil gegenüber Anbietern ohne entsprechende Nachweise.
Was ist der Unterschied zwischen EPD, Umweltzeichen und CE-Kennzeichnung?
Eine EPD ist eine Typ-III-Umweltdeklaration nach ISO 14025: Sie bewertet nicht, ob ein Produkt gut oder schlecht für die Umwelt ist, sondern stellt quantifizierte Daten transparent bereit. Ein Umweltzeichen wie der Blaue Engel ist dagegen eine Typ-I-Deklaration, die Mindestanforderungen definiert und bei Erfüllung ein Siegel vergibt. Die CE-Kennzeichnung wiederum ist keine Umweltaussage, sondern bestätigt die Konformität mit europäischen Bauproduktenanforderungen.
Der entscheidende Unterschied liegt im Zweck:
- EPD: Liefert transparente, vergleichbare Umweltkennwerte ohne Bewertungsurteil. Grundlage für Ökobilanzen und Gebäudezertifizierungen.
- Umweltzeichen (Typ I): Vergibt ein Siegel auf Basis definierter Kriterien. Kommuniziert eine Mindestqualität, keine vollständige Ökobilanz.
- CE-Kennzeichnung: Bestätigt die Erfüllung harmonisierter technischer Anforderungen nach der Bauproduktenverordnung. Keine Aussage zur Umweltwirkung.
Für Händler und Distributoren ist diese Unterscheidung praktisch relevant: Ein Produkt kann eine CE-Kennzeichnung tragen und trotzdem keine EPD besitzen. Umgekehrt ersetzt eine EPD keine CE-Kennzeichnung. Beide Dokumente erfüllen unterschiedliche Anforderungen und ergänzen sich in der vollständigen Produktdokumentation.
Wann ist eine EPD für Hersteller und Händler verpflichtend?
Derzeit ist eine EPD in Deutschland und der EU für die meisten Bauprodukte noch keine gesetzliche Pflicht. Die neue Bauproduktenverordnung (EU) 2024/3110 schafft jedoch die regulatorische Grundlage dafür, dass Umwelt- und Nachhaltigkeitsanforderungen künftig stärker in die Produktzulassung einfließen. Eine vollständige Verpflichtung zur EPD-Erstellung ist damit absehbar, aber noch nicht für alle Produktkategorien in Kraft.
Faktisch verpflichtend ist eine EPD jedoch bereits heute in bestimmten Kontexten:
- Bei öffentlichen Bauprojekten mit Nachhaltigkeitsanforderungen in der Ausschreibung
- Bei Gebäuden, die nach DGNB, LEED oder BREEAM zertifiziert werden sollen
- Bei Lieferantenqualifizierungen von Generalunternehmern oder Planungsbüros mit ESG-Verpflichtungen
- Bei Exportmärkten, in denen EPDs bereits regulatorisch gefordert werden
Für Distributoren und Fachhändler bedeutet das: Auch wenn Sie selbst keine EPD erstellen müssen, sind Sie auf die EPDs Ihrer Lieferanten angewiesen. Fehlen diese Dokumente, können Sie bestimmte Marktsegmente nicht bedienen. Die Verfügbarkeit gültiger EPDs wird damit zu einem Kriterium bei der Lieferantenauswahl.
Wie vergleicht man EPDs verschiedener Hersteller zuverlässig?
EPDs verschiedener Hersteller sind nur dann direkt vergleichbar, wenn sie dieselbe deklarierte Einheit, dieselben Systemgrenzen und dieselbe Product Category Rule (PCR) verwenden. Ein Vergleich von GWP-Werten zweier Produkte ist nur aussagekräftig, wenn beide EPDs auf identischer Berechnungsgrundlage basieren. Unterschiedliche Systemgrenzen oder Referenzmengen machen einen direkten Zahlenvergleich irreführend.
Folgende Punkte sollten Sie beim Vergleich prüfen:
- Deklarierte Einheit: Beziehen sich beide EPDs auf dieselbe Menge oder dasselbe Stück?
- Systemgrenzen: Welche Module (A1 bis D) sind in beiden Deklarationen enthalten?
- PCR-Grundlage: Wurde dieselbe Produktkategorienregel angewendet?
- Gültigkeitsdatum: Sind beide EPDs noch gültig? EPDs haben in der Regel eine Laufzeit von fünf Jahren.
- Programmbetreiber: Wurden beide EPDs nach EN 15804 erstellt und extern verifiziert?
Besondere Vorsicht ist bei Modul D geboten: Dieses Modul weist Potenziale jenseits der Systemgrenze aus, etwa durch Recycling von Sekundärmaterialien. Diese Werte sind informativ, aber nicht Teil der Kernbilanz und dürfen nicht mit den Werten der Module A bis C verrechnet werden. Wer EPDs im Einkauf oder in der Beratung nutzt, sollte diese methodischen Grenzen kennen, um Fehlinterpretationen zu vermeiden.
Für eine belastbare Vergleichsbasis empfiehlt es sich, EPDs desselben Programmbetreibers und derselben PCR-Version heranzuziehen und im Zweifelsfall den Hersteller nach den Berechnungsgrundlagen zu fragen.
Wie setzt TOGE EPDs in der Praxis um?
Wir bei TOGE haben die Bedeutung transparenter Umweltdaten frühzeitig erkannt und bieten für unsere Produktlinien EPDs an, die nach ISO 14025 und EN 15804+A2 verifiziert sind und durch EPD Global unabhängig geprüft wurden. Die Deklarationen umfassen eine vollständige Lebenszyklusanalyse von der Rohstoffgewinnung bis zum Recycling, also die Module A1 bis D, und weisen unter anderem den ökologischen Vorteil durch den Einsatz von Sekundärstahl in Modul D aus.
Unsere TSM-Produktlinie sowie die TOGE Isolierschraube TIS verfügen jeweils über eine gültige EPD. Die Deklarationen sind bis März 2031 gültig und stehen Ihnen als Handelspartner, Distributor oder Einkäufer auf Anfrage kostenlos zur Verfügung. Das Dokument wird direkt per E-Mail übermittelt, ohne aufwendige Registrierung oder Wartezeit.
Für Fragen zu unseren EPDs, zu den enthaltenen Modulen oder zur Verwendung in Ihren Ausschreibungsunterlagen steht Ihnen unser Ansprechpartner Niklas Barlovitz unter der Telefonnummer +49 911 659-68-46 zur Verfügung. Alle verfügbaren EPDs können Sie direkt unter toge.de/epd anfordern.