Welche Lasten trägt eine temporäre Befestigung auf der Baustelle sicher?

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Eine temporäre Befestigung auf der Baustelle trägt sicher, wenn das Befestigungssystem für die tatsächlich wirkenden Lasten ausgelegt, normgerecht zugelassen und im richtigen Untergrund montiert ist. Entscheidend sind dabei die Druckfestigkeit des Betons, die Einbautiefe und die Art der einwirkenden Kräfte. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Praxisfragen rund um Lastgrenzen, Untergründe, Montage und Zulassungen.

Welche Lastarten wirken auf temporäre Befestigungen ein?

Auf temporäre Befestigungen auf der Baustelle wirken in der Regel drei Lastarten ein: Zuglasten, Querlasten und kombinierte Zug-Quer-Lasten. Zuglasten entstehen, wenn eine Befestigung senkrecht aus dem Untergrund herausgezogen wird, zum Beispiel bei Absturzsicherungen unter Eigengewicht oder Windlast. Querlasten wirken seitlich auf den Befestigungspunkt, typischerweise bei Gerüststützen oder Schalungsträgern.

In der Praxis treten selten reine Lastarten auf. Schalungen, Gerüste und Kernbohrgeräte erzeugen häufig kombinierte Belastungen, bei denen Zug- und Querkräfte gleichzeitig auf den Anker einwirken. Hinzu kommen dynamische Lasten durch Erschütterungen, Windböen oder Maschinenbetrieb. Diese dynamischen Anteile müssen bei der Auslegung berücksichtigt werden, da sie die statisch ermittelte Tragfähigkeit eines Befestigungspunkts deutlich reduzieren können.

Besonders bei Absturzsicherungen ist die Stoßlast relevant: Im Sturzfall wirkt kurzzeitig eine sehr hohe Kraft auf den Anker. Befestigungssysteme für diesen Anwendungsfall müssen ausdrücklich für solche Lastspitzen zugelassen sein.

Wie viel Last darf eine temporäre Befestigung in Beton tragen?

Die zulässige Last einer temporären Befestigung in Beton hängt von der Betondruckfestigkeit, der Einbautiefe, dem Schraubendurchmesser und dem Randabstand ab. Allgemeingültige Pauschalwerte gibt es nicht. Die zulässigen Bemessungslasten sind in den jeweiligen Zulassungsdokumenten des Befestigungssystems tabellarisch ausgewiesen und müssen für jede Anwendung individuell geprüft werden.

Als Orientierung gilt: Je höher die Betondruckfestigkeit und je größer die Einbautiefe, desto höher ist die erzielbare Tragfähigkeit. Systeme, die für temporäre Befestigungen in frischem Beton zugelassen sind, müssen auch bei niedrigen Betondruckfestigkeiten ab 10 N/mm² ausreichende Lastreserven nachweisen. Das ist deutlich weniger als die Festigkeit von ausgehärtetem Beton der Klasse C20/25, was die Anforderungen an das Befestigungssystem erhöht.

Für die Bemessung gilt grundsätzlich: Die einwirkende Last muss kleiner sein als die in der Zulassung ausgewiesene Bemessungstragfähigkeit, unter Berücksichtigung aller Sicherheitsbeiwerte. Wer auf der sicheren Seite bleiben will, zieht die Zulassungsunterlagen des Herstellers heran und lässt die Bemessung im Zweifelsfall von einem Fachplaner prüfen.

Welche Untergründe sind für temporäre Befestigungen auf der Baustelle geeignet?

Der häufigste und am besten geeignete Untergrund für temporäre Befestigungen auf der Baustelle ist Beton. Selbstschneidende Betonschrauben können sowohl in gerissenem als auch in ungerissenem Beton eingesetzt werden, sofern die Mindestdruckfestigkeit des Betons erreicht ist. Für Systeme mit Zulassung für frischen Beton gilt eine Mindestdruckfestigkeit von 10 N/mm².

Andere Untergründe wie Mauerwerk, Porenbeton oder Asphalt sind für typische Baustellensicherungsaufgaben weniger verbreitet und erfordern jeweils spezifisch zugelassene Befestigungssysteme. Temporäre Befestigungen an Gerüsten, Schalungen oder Absturzsicherungen werden in der Praxis fast ausschließlich in Beton ausgeführt, da dieser Untergrund die erforderliche Tragfähigkeit zuverlässig bereitstellt.

Wichtig: Der Beton muss ausreichend erhärtet sein, bevor Lasten aufgebracht werden. Bei frischem Beton ist die Druckfestigkeit zeitabhängig. Systeme mit spezieller Zulassung für frischen Beton geben in ihren Zulassungsunterlagen an, ab welcher Mindestfestigkeit die Montage zulässig ist. Diese Angaben sind verbindlich und dürfen nicht durch Schätzungen ersetzt werden.

Muss man bei temporären Befestigungen vorbohren?

Ja, bei selbstschneidenden Betonschrauben für temporäre Befestigungen ist das Vorbohren zwingend erforderlich. Die Schraube schneidet sich zwar ihr Gewinde selbst in den Beton, benötigt dafür aber ein exakt dimensioniertes Bohrloch als Voraussetzung. Ohne korrektes Vorbohren ist eine sichere Verankerung nicht möglich.

Die Montage folgt dabei einem klar definierten Ablauf:

  1. Bohrloch mit dem vorgeschriebenen Durchmesser und der erforderlichen Tiefe erstellen
  2. Bohrloch gründlich ausblasen, um Bohrstaub vollständig zu entfernen
  3. Betonschraube eindrehen
  4. Sicherstellen, dass der Schraubenkopf vollständig auf dem Anbauteil aufliegt

Der Bohrlochdurchmesser ist produktspezifisch und in den Zulassungsunterlagen festgelegt. Ein zu großes Bohrloch reduziert die Tragfähigkeit erheblich, ein zu kleines kann die Schraube beschädigen oder das Eindrehen unmöglich machen. Das Ausblasen des Bohrlochs ist kein optionaler Schritt: Bohrstaub im Loch verhindert, dass das Gewinde sauber in den Beton eingreift, und mindert die Lastaufnahme.

Wann ist eine temporäre Befestigung nicht mehr sicher?

Eine temporäre Befestigung ist nicht mehr sicher, wenn die tatsächliche Last die zulässige Bemessungstragfähigkeit überschreitet, der Untergrund beschädigt ist, Mindestabstände zu Bauteilrändern oder anderen Ankern unterschritten werden oder die Montage nicht normgerecht ausgeführt wurde. Auch sichtbare Verformungen am Befestigungspunkt oder Risse im Beton in unmittelbarer Umgebung der Schraube sind Warnsignale.

Weitere kritische Situationen:

  • Unterbetonierung: Wenn der Beton die Mindestdruckfestigkeit noch nicht erreicht hat und trotzdem Lasten aufgebracht werden
  • Falsche Einbautiefe: Zu geringe Einbautiefe reduziert die Tragfähigkeit überproportional
  • Beschädigte Schraube: Korrosion, Verformung oder ein nicht vollständig aufliegender Schraubenkopf beeinträchtigen die Lastübertragung
  • Nachträgliche Lasterhöhung: Wenn nach der Montage mehr Last aufgebracht wird als ursprünglich geplant, ohne erneute Bemessung
  • Wiederverwendung ohne Prüfung: Auch wiederverwendbare Systeme müssen vor dem erneuten Einsatz auf Beschädigungen geprüft werden

Im Zweifel gilt: Befestigung sichern, Bereich absperren und eine Fachkraft hinzuziehen. Temporäre Befestigungen schützen Personen und Ausrüstung. Ein Versagen hat in der Regel unmittelbare Konsequenzen für die Sicherheit auf der Baustelle.

Welche Normen und Zulassungen gelten für temporäre Befestigungen?

Für temporäre Befestigungen auf der Baustelle sind in Deutschland und Europa vor allem die Europäische Technische Bewertung (ETA) und die Allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) maßgeblich. Die ETA ist ein harmonisiertes Zulassungsdokument im Sinne der europäischen Bauproduktenverordnung und weist die Leistungsmerkmale eines Befestigungssystems verbindlich aus. Die aBG ist das nationale Pendant und wird vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) erteilt.

Für Befestigungen in frischem Beton, wie sie bei Schalungen und Baustelleneinrichtungen typisch sind, ist eine spezifische Zulassung für diesen Anwendungsfall erforderlich. Eine allgemeine ETA für Betonschrauben deckt diesen Sonderfall nicht automatisch ab. Anwender sollten daher immer prüfen, ob die vorliegende Zulassung ausdrücklich die Verwendung in frischem Beton und den geplanten Lastfall umfasst.

Darüber hinaus sind je nach Anwendung weitere Regelwerke relevant:

  • DGUV-Vorschriften für Absturzsicherungen und Gerüste
  • DIN EN 13374 für temporäre Randschutzsysteme
  • DIN 4420 für Arbeits- und Schutzgerüste

Die Zulassungsdokumente des eingesetzten Befestigungssystems sind die verbindliche Grundlage für die Bemessung. Sie enthalten alle relevanten Lastangaben, Randbedingungen und Montageanforderungen. Wer diese Unterlagen nicht kennt oder nicht anwendet, handelt außerhalb der zugelassenen Verwendung, was im Schadensfall haftungsrechtliche Konsequenzen haben kann.

Temporäre Befestigungen sicher gelöst: TOGE Produkte für die Baustellensicherung

Wir bei TOGE entwickeln Befestigungssysteme, die speziell für die Anforderungen der Baustellenpraxis ausgelegt sind. Für temporäre Befestigungen bieten wir zwei aufeinander abgestimmte Lösungen, die hohe Lasten, schnelle Montage und vollständige Demontierbarkeit vereinen.

  • Spezielle Zulassung für frischen Beton: Unsere Systeme sind ausdrücklich für die Verankerung von Baustelleneinrichtungen in frischem Beton ab 10 N/mm² zugelassen, mit ETA-15/0514 und Allgemeiner Bauartgenehmigung Z-21.8-2115.
  • Hohe Lastaufnahme: Beide Produkte sind für hohe Zug- und Querlasten im gerissenen und ungerissenen Beton ausgelegt.
  • Vollständig demontierbar und wiederverwendbar: Rückstandsfreie Entfernung ohne Beschädigung des Untergrunds, EU-taxonomiefähig für zirkuläre Bauweisen.
  • Schnelle Montage: Das optimierte Gewinde ermöglicht einen zügigen Einschraubvorgang in vier klar definierten Schritten.
  • Breites Einsatzspektrum: Von Absturzsicherungen und Gerüststützen über Schalungen bis zur Befestigung von Kernbohrgeräten.

Unser TSM Schalungsanker mit 15-mm-Schalungsankergewinde ist dabei die spezialisierte Lösung für den Schalungsbau und die Maschinenbefestigung, während die TSM BC ST Schrägstützenschraube für Gerüste und Absturzsicherungen eingesetzt wird. Wenn Sie unsicher sind, welches System für Ihre konkrete Anwendung das richtige ist, helfen wir Ihnen gerne weiter. Nehmen Sie einfach Kontakt auf.

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