Welche Rolle spielt das Ursprungsland bei CBAM?

Das Ursprungsland einer Ware ist bei CBAM entscheidend dafür, ob eine Einfuhr überhaupt dem CO₂-Grenzausgleichssystem unterliegt und welche Kosten entstehen. Waren aus bestimmten Ländern sind vollständig ausgenommen, während Importe aus Drittländern ohne gleichwertigen CO₂-Preis die volle Zertifikatspflicht auslösen können. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Fragen rund um Ursprungsland, Nachweispflichten und praktische Auswirkungen für Händler und Einkäufer von Befestigungstechnik.
Wie bestimmt CBAM das Ursprungsland einer Ware?
CBAM bestimmt das Ursprungsland einer Ware nach den zollrechtlichen Ursprungsregeln der Europäischen Union. Maßgeblich ist der nichtpräferenzielle Ursprung gemäß dem Unionszollkodex: Eine Ware gilt als Ursprungsware des Landes, in dem sie vollständig gewonnen oder zuletzt wesentlich be- oder verarbeitet wurde. Nicht der Versandort, sondern der Herstellungsort ist entscheidend.
Für Eisen- und Stahlprodukte sowie Aluminiumwaren, die typischerweise im Bereich der Befestigungstechnik relevant sind, bedeutet das: Wird eine Schraube oder ein Verbindungselement in einem Drittland produziert und anschließend über ein weiteres Land in die EU versandt, richtet sich der CBAM-Ursprung nach dem Land der tatsächlichen Herstellung. Ein bloßer Umschlag oder eine geringfügige Bearbeitung im Transitland begründet keinen neuen Ursprung.
Praktisch relevant ist das vor allem dann, wenn Lieferketten mehrere Stationen durchlaufen. Ein Händler, der Verbindungselemente über einen europäischen Zwischenhändler bezieht, muss dennoch wissen, wo die Ware ursprünglich produziert wurde, um die CBAM-Relevanz korrekt einzuschätzen. Die Zollanmeldung enthält den angegebenen Ursprung, der jedoch durch geeignete Dokumente belegt sein muss.
Welche Länder sind von CBAM betroffen und welche nicht?
CBAM gilt grundsätzlich für Einfuhren aus Drittländern, also aus Ländern außerhalb des EU-Zollgebiets. Ausgenommen sind Länder, die vollständig in den EU-Emissionshandel (EU ETS) eingebunden sind oder ein gleichwertiges CO₂-Bepreisungssystem anwenden. Derzeit sind unter anderem Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz von CBAM ausgenommen.
Für Händler und Einkäufer bedeutet das konkret: Importe aus Ländern wie China, der Türkei, Indien oder anderen Drittstaaten ohne anerkanntes CO₂-Preissystem können CBAM-pflichtig sein, sofern die eingeführten Waren unter die erfassten KN-Codes fallen und die relevanten Mengenschwellen überschritten werden. Die aktuelle Liste der ausgenommenen Länder und Gebiete ist in der CBAM-Verordnung (EU) 2023/956 sowie in den Leitfäden der Europäischen Kommission festgelegt.
Wichtig: Die Ausnahme gilt für das Ursprungsland der Ware, nicht für das Land des Lieferanten oder des Versenders. Bezieht ein Distributor Stahlwaren von einem deutschen Händler, der diese wiederum aus einem nicht ausgenommenen Drittland importiert hat, ist für die CBAM-Pflicht der ursprüngliche Importeur in die EU entscheidend, nicht der inländische Weiterverkäufer.
Was passiert, wenn das Ursprungsland unklar oder falsch angegeben ist?
Wird das Ursprungsland einer CBAM-Ware in der Zollanmeldung falsch oder unvollständig angegeben, kann das erhebliche Konsequenzen haben. Falsche Ursprungsangaben können als Zollrechtsverletzung gewertet werden und Sanktionen nach sich ziehen. Darüber hinaus riskieren Importeure, CBAM-Pflichten zu umgehen, ohne dafür eine rechtliche Grundlage zu haben, was zu Nachforderungen und Bußgeldern führen kann.
Die CBAM-Verordnung sieht für die Regelphase ab 2026 ausdrücklich Sanktionsmechanismen vor. Wer als zugelassener CBAM-Anmelder unrichtige Angaben macht oder Zertifikate nicht in der erforderlichen Anzahl abgibt, muss mit Konsequenzen rechnen. Die zuständige Behörde in Deutschland ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt).
Für Händler und Distributoren, die selbst keine Waren direkt importieren, ist das Risiko indirekter: Wenn ein Lieferant falsche Ursprungsangaben macht und der Händler diese ungeprüft übernimmt, kann das die eigene Compliance-Position schwächen. Deshalb empfiehlt es sich, Ursprungsnachweise von Lieferanten aktiv einzufordern und zu dokumentieren, auch wenn man selbst nicht als CBAM-Anmelder auftritt.
Wie beeinflusst das Ursprungsland die CBAM-Zertifikatskosten?
Das Ursprungsland beeinflusst die CBAM-Zertifikatskosten auf zwei Wegen: Erstens entscheidet es darüber, ob überhaupt Zertifikate fällig werden. Zweitens bestimmt es, ob ein im Ursprungsland bereits gezahlter CO₂-Preis angerechnet werden kann, was die Zertifikatspflicht reduziert.
Konkret gilt: Wurde in dem Land, in dem die Ware hergestellt wurde, bereits ein CO₂-Preis auf die eingebetteten Emissionen erhoben, kann dieser Betrag unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf die CBAM-Zertifikatspflicht angerechnet werden. Ein solcher Abzug setzt jedoch geeignete Nachweise voraus und darf nicht ohne Belege unterstellt werden.
Länder mit einem hohen CO₂-Preis oder einem anerkannten Emissionshandelssystem können damit die effektive CBAM-Belastung für Importeure senken. Länder ohne jede CO₂-Bepreisung führen dagegen zur vollen Zertifikatspflicht auf Basis der ermittelten eingebetteten Emissionen. Der Preis der CBAM-Zertifikate orientiert sich am EU-ETS-Auktionspreis; für 2026 veröffentlicht die Europäische Kommission quartalsweise aktuelle Preise.
Für Einkäufer von Befestigungstechnik bedeutet das: Zwei scheinbar identische Produkte aus unterschiedlichen Ursprungsländern können bei der Einfuhr in die EU unterschiedlich hohe Gesamtkosten verursachen, wenn eines aus einem Land mit CO₂-Bepreisung und das andere aus einem Land ohne eine solche Regelung stammt. Das Ursprungsland wird damit zu einem relevanten Faktor in der Beschaffungsstrategie.
Welche Dokumente brauchen Importeure zum Nachweis des Ursprungslandes?
Importeure benötigen zum Nachweis des Ursprungslandes zollrechtlich anerkannte Ursprungsnachweise. Dazu gehören je nach Warenart und Handelsbeziehung Ursprungszeugnisse, Lieferantenerklärungen, Warenverkehrsbescheinigungen oder Erklärungen auf der Rechnung. Welches Dokument im Einzelfall erforderlich ist, hängt vom Ursprungsland, dem Handelsabkommen und der Art der Ware ab.
Für CBAM kommen zusätzliche Anforderungen hinzu. Importeure müssen nicht nur den zollrechtlichen Ursprung belegen, sondern auch Emissionsdaten aus dem Ursprungsland nachweisen. Das umfasst Informationen zur Produktionsanlage, zum Herstellungsverfahren und zu den eingebetteten Treibhausgasemissionen. Ein allgemeiner Unternehmens-CO₂-Fußabdruck des Lieferanten genügt dafür nicht.
Folgende Dokumente sind im CBAM-Kontext typischerweise relevant:
- Zollrechtlicher Ursprungsnachweis (Ursprungszeugnis, Lieferantenerklärung)
- Produktionsdaten der Herstellungsanlage im Ursprungsland
- Emissionsdaten nach den CBAM-Berechnungsvorschriften
- Nachweise über einen im Ursprungsland gezahlten CO₂-Preis, sofern eine Anrechnung beantragt wird
- Gegebenenfalls verifizierte Emissionsberichte durch akkreditierte Prüfstellen
Händler und Distributoren, die selbst nicht als Importeure auftreten, sollten dennoch sicherstellen, dass ihre Lieferanten diese Unterlagen bereitstellen können. Fehlende Dokumente können zu Verzögerungen bei der Zollabfertigung oder zu Problemen bei der CBAM-Erklärung führen.
Wie wirkt sich CBAM auf Lieferketten mit mehreren Produktionsstandorten aus?
Bei Lieferketten mit mehreren Produktionsstandorten wird CBAM komplexer, weil der Ursprung der Ware und die eingebetteten Emissionen über mehrere Stufen hinweg nachvollzogen werden müssen. Entscheidend ist der Ort der letzten wesentlichen Be- oder Verarbeitung, die dem Produkt seinen Charakter verleiht. Zwischenprodukte aus verschiedenen Ländern können dabei unterschiedliche Ursprünge und Emissionsprofile mitbringen.
Für Verbindungselemente und Befestigungstechnik ist das besonders relevant, weil Stahl als Ausgangsmaterial häufig aus einem anderen Land stammt als der Ort der Endverarbeitung. Wird Stahl aus einem Drittland bezogen, in einem weiteren Drittland zu Schrauben verarbeitet und dann in die EU eingeführt, richtet sich der CBAM-Ursprung nach dem Land der Schraubenproduktion. Die eingebetteten Emissionen umfassen jedoch auch die Emissionen aus der Stahlherstellung, sofern diese nach den CBAM-Berechnungsvorschriften zu berücksichtigen sind.
Für Einkäufer bedeutet das: Je mehr Produktionsstufen in Drittländern stattfinden, desto aufwendiger wird die Datenbeschaffung. Lieferanten müssen Emissionsdaten nicht nur für ihre eigene Produktion, sondern gegebenenfalls auch für eingesetzte Vorprodukte liefern können. Unternehmen, die ihre Beschaffung auf wenige, gut dokumentierte Lieferanten konzentrieren, haben hier einen praktischen Vorteil.
Lieferketten, die vollständig innerhalb der EU oder in ausgenommenen Ländern produzieren, sind von diesen Anforderungen nicht betroffen. Das kann ein Argument sein, bei der Lieferantenauswahl auch den Produktionsstandort stärker zu berücksichtigen.
CBAM, Befestigungstechnik und was das für Händler bedeutet
Befestigungstechnik, Schrauben und Verbindungselemente bestehen überwiegend aus Stahl oder Aluminium, zwei der Materialgruppen, die CBAM erfasst. Ob ein konkretes Produkt tatsächlich unter CBAM fällt, hängt vom spezifischen KN-Code, dem Ursprungsland, der jährlichen Importmenge und der Rolle des Unternehmens in der Lieferkette ab. Händler, die ausschließlich Waren von EU-Lieferanten beziehen und selbst keine Waren aus Drittländern einführen, sind nicht allein aufgrund ihrer Händlereigenschaft CBAM-pflichtig.
Dennoch ist das Thema für den Fachhandel relevant: Wer Kunden berät, die selbst importieren, oder wer Lieferanten aus Drittländern in sein Sortiment aufnimmt, sollte die Grundzüge von CBAM kennen. Transparente Lieferketten, nachvollziehbare Ursprungsnachweise und vollständige technische Dokumentation werden im Einkauf zunehmend zum Standard.
Wir bei TOGE entwickeln und produzieren Befestigungslösungen und verstehen uns als verlässlicher Partner des Fachhandels. Transparente Produktinformationen und nachvollziehbare Lieferketten sind für uns und unsere Handelspartner gleichermaßen wichtig. Die frühzeitige Auseinandersetzung mit Themen wie CBAM hilft dabei, Beschaffungsentscheidungen fundiert zu treffen und Kunden kompetent zu beraten.
Hinweis: Dieser Artikel bietet eine allgemeine Orientierung zum Thema CBAM und Ursprungsland. Er ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Zollberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt), den deutschen Zoll oder einen spezialisierten Berater. Die jeweils aktuelle Rechtslage entnehmen Sie den offiziellen Quellen der Europäischen Kommission und EUR-Lex.